
Beratung und Vertretung in Strafsachen
Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz
Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz - Dr. Frank Dr. Auffermann Halbritter - ist eine auf die Beratung und Vertretung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten spezialisierte Fachanwaltskanzlei im modernen Zentrum Berlins.
Strafverteidigung sowie die Vertretung und Beratung von Unternehmen in Angelegenheiten des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts stehen im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit.
Die Partner Dr. Frank, Dr. Auffermann und Halbritter sind Fachanwälte für Strafrecht. Mit Fachanwaltschaft, Promotion und jahrelanger Erfahrung erfüllen Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz - Dr. Frank Dr. Auffermann Halbritter – höchste Ansprüche an die Qualität der anwaltlichen Arbeit.
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes bei Verstoß gegen die persönliche Leistungserbringungspflicht
Der 1. Strafsenat hat mit Beschluss vom 25. Januar 2012 (1 StR 45/11) eine 49 Seiten umfassende - wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zur Veröffentlichung vorgesehene - Entscheidung vorgelegt, die sich grundlegend mit dem Gebot der persönlichen Leistungserbringungspflicht, der Delegationsfähigkeit von Leistungen und der im Vertragsarztrecht entwickelten „streng formalen Betrachtungsweise“ befasst.
Für Inhaber von Zahnlaboren gilt nicht die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB
Bestechung und Bestechlichkeit - Zahlungen von Fotografen an Schulen
Garantenpflicht zur Verhinderung betriebsbezogener Straftaten
Pharmamarketing - Weitere Vorlage an Großen Senat für Strafsachen
Am 21.7.2011 hat der 5. (Leipziger) Strafsenat dem Großen Senat für Strafsachen ebenfalls die Frage vorgelegt, ob Vertragsärzte (Kassenärzte) Amtsträger oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebs sind, da die Frage grundsätzliche Bedeutung hat und ihre Klärung zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist (5 StR 115/11). Die Vorlage nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf den inhaltsgleichen Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats vom 5. Mai 2011 (3 StR 458/10).
Beschlagnahme von Interviewprotokollen aus Internal Investigations bei Rechtsanwälten
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen
Zuwendungen zur Klimapflege als strafbare Vorteilsgewährung
Zuwendungen an Amtsträger, die der „allgemeinen Klimapflege“ oder „politischen Landschaftspflege“ dienen, sind nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig strafbar als Vorteilsgewährung an Amtsträger gemäß § 333 StGB und als Vorteilsnahme durch den Amtsträger gemäß § 331 StGB. Die hier vorzustellende Entscheidung des BGH vom 09.12.2010 (3 StR 312/10) betrifft Zuwendungen eines Bauunternehmers an einen Bundesbahndirektor der Deutsche Bahn Netz AG. (Info 04/2011)
Spende an örtlichen Fußballverein als strafbare Vorteilsgewährung
Unternehmen gewähren Spenden, erbringen Leistungen als Sponsoring. Damit werden Unternehmensinteressen verfolgt. Das Strafrecht setzt der Verfolgung von Unternehmensinteressen durch Gewährung von Vorteilen enge Grenzen, wie eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 27. April 2010 – 2 (7) Ss 173/09-AK belegt. (Info 03/2011)
Strafbarkeit von Abofallen und Abzockerseiten im Internet als Betrug
Nicht jedes entgeltliche Angebot im Internet ist so gestaltet, dass die Entgeltlichkeit dem Nutzer ins Auge springt. Schwierig zu beurteilen sind die Fälle, in denen es durchaus Hinweise auf die Entgeltlichkeit gibt, die jedoch so platziert sind, dass sie nicht sofort gesehen werden. Das OLG Frankfurt (17. Dezember 2010 – 1 Ws 29/09) verlangt deutliche Hinweise auf die Entgeltlichkeit. (Info 02/2011)
Aufgaben und Pflichten des Unternehmensanwalts im Strafrecht
Unternehmen nehmen in wachsendem Umfang auf dem Gebiet des Strafrechts die Dienstleistungen von Rechtsanwälten in Anspruch. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einem Thesenpapier die Tätigkeitsfelder sowie die Aufgaben und Pflichten des Unternehmensanwalts im Strafrecht bei der Beratung (präventiv oder auf den Einzelfall bezogen) und Vertretung von Unternehmen beschrieben. (Info 01/2011)
Landgericht Hamburg verurteilt niedergelassenen Arzt und Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung
Verletzung der Aufsichtspflicht in Unternehmen
Weisungen genügen nicht; aktive Risikoverringerung ist erforderlich. Das OLG Köln hat in einem Beschluss vom 29. Januar 2010 (III - 1 RBs 24/10) erläutert, welche Anforderungen an die Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen bestehen und wann eine ordnungswidrige Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. (Info 12/2010)
